Dienstleistungen
Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.
Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?
Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.
Regionale Ergänzung
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Feuerwehr Sindelfingen
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitwirken),
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.
Manche Gemeinden haben spezifische Anforderungen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Feuerwehr vor Ort nach den Voraussetzungen für eine Aufnahme. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliche Unterlagen.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.
Die Anschrift erfahren Sie
- auf den Internetseiten
- Ihrer Gemeinde und
- Ihrer Feuerwehr oder
- aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.
Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.
Fristen
Fristen
keine
Unterlagen
Unterlagen
keine
Regionale Ergänzung
Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Homepage der Feuerwehr zu finden.
Kosten
Kosten
Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.
Hinweise
Hinweise
keine
Regionale Ergänzung
Die Satzungen der Feuerwehr wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2025 geändert:
- Beschlussvorlage 28/2025 Feuerwehrsatzung
- Beschlussvorlage 29/2025 Entschädigungssatzung
- Beschlussvorlage 30/2025 Kostenersatzsatzung
Rechtsbehelf
Rechtsbehelf
Keiner
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- § 7 Angehörige der Gemeindefeuerwehr
- § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
Zuständigkeit
Zuständigkeit
die Feuerwehr Ihrer Gemeinde
Vertiefende Informationen
Vertiefende Informationen
Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg
Verwandte Lebenslagen
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
11.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Sindelfingen